Steuernews
Abzugsteuer bei Gastro-Events
Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator die Pflicht zur Einbehaltung einer Abzugsteuer entstehen.
Inventurerstellung richtig gemacht
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen oder Unternehmen, die freiwillige Bücher führen, müssen jährlich eine Inventur durchführen. Inventur ist die Tätigkeit der körperlichen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durch Zählen, Messen, Wiegen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen.
Ordinationsräumlichkeiten im Wohnungsverband
Aufwendungen für Ordinations- oder Therapieräumlichkeiten eines Arztes im Wohnungsverband sind steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer unbedingt notwendig und es auch nahezu ausschließlich beruflich genutzt und entsprechend eingerichtet wird.
Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Werden Gegenstände aus dem Drittlandsgebiet (außerhalb der EU) in das Inland importiert, unterliegt dieser Import neben allfälligen Zöllen auch der Einfuhrumsatzsteuer, einer Sonderform der Umsatzsteuer.
Verlängerung der Optionsfrist für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte um ein Jahr
Die Steuerreform 2020 bringt Verbesserungen für Landwirte. Pauschalierte Landwirte werden ab 2020 durch Erklärung bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes auch die Möglichkeit haben, ihre Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern.
VwGH-Urteil zu Liebhaberei und Vermietung
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt auch für verschiedene, wenn auch im selben Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an unterschiedliche Personen vermietet sind.
WiEReG: Jährliche Meldepflicht ab 2020
2020 kann jeder einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) anfordern. Zudem gilt dann die jährliche Meldepflicht.
Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit diverse Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Er kann etwa persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden.