Steuernews
Kollektivvertrag Handel: Umstieg in das neue Gehaltssystem bis spätestens 1.1.2022
Der Kollektivvertrag Handel sieht seit 2017 ein neues Gehaltsschema vor. In dieses müssen
Handelsbetriebe ihre Mitarbeiter bis spätestens 1.1.2022 überführen. Ab diesem Stichtag gilt
für alle Handelsbetriebe ausnahmslos das neue Gehaltssystem.
Sofortige Verwertung von Verlusten aus einem Start-up
Betriebliche Erfinder können die in der Entwicklungsphase entstehenden Verluste ohne
Beschränkungen mit anderen Einkünften verrechnen, sodass eine steueroptimale
Verlustverwertung erfolgen kann.
Corona- Verlustersatz beantragen
Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19-
Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio.
zu beantragen.
Steuerliche Begünstigungen von reinen Elektro-Autos
Im Unterschied zu herkömmlichen PKW bestanden für im Unternehmen genutzte Elektro-Autos
bereits bisher zahlreiche steuerliche Begünstigungen und Förderungen. In den vergangenen
Monaten wurden die steuerlichen Begünstigungen noch erweitert.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des
Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Private Grundstücksveräußerungen
Grundsätzlich unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken
der Einkommensteuerpflicht (Immobilienertragsteuer). In einigen Fällen ist die Veräußerung
von Liegenschaften jedoch von der Besteuerung ausgenommen, wobei dafür bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Besteuerung bei Investments in Kryptowährungen
Virtuelle Währungen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und sind auch aufgrund des
Rekordhochs des Bitcoins stark in den Medien präsent. Vor einem Investment in
Kryptowährungen
sollte man sich jedoch über mögliche ertragsteuerliche Konsequenzen informieren.
Fixkostenzuschuss II beantragen!
Gefördert werden im Rahmen des Fixkostenzuschusses II (auch bezeichnet als FKZ 800.000) die
laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-
bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.